AUFNAHME

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Schulentlassene ohne Ausbildungsplatz, insbesondere aus Werkjahrklassen und Realschulen
  • Jugendliche mit abgebrochener Grundbildung- Zwischen 15 und 22 Jahre alt
  • Vorherige Abklärung in einer Berufsberatung- Wohnhaft im Tätigkeitsgebiet

 


Nicht zum Zielpublikum gehören:

  • Schulentlassene aus Sekundarschulen oder Gymnasien
  • Jugendliche mit akuten Suchtproblemen