Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
- Schulentlassene ohne Ausbildungsplatz, insbesondere aus Werkjahrklassen und Realschulen
- Jugendliche mit abgebrochener Grundbildung- Zwischen 15 und 22 Jahre alt
- Vorherige Abklärung in einer Berufsberatung- Wohnhaft im Tätigkeitsgebiet
Nicht zum Zielpublikum gehören:
- Schulentlassene aus Sekundarschulen oder Gymnasien
- Jugendliche mit akuten Suchtproblemen
