Nicht der Weg zählt, sondern der Erfolg
(und gottlob nicht die Kosten).

Paul* besuchte uns erstmals am 7.12.06 zum ersten Kontaktgespräch. Zu dieser Zeit stand Paul im 2. Lehrjahr als Maurer. Paul verpflichtete sich, wegen ungenügenden Noten in der Berufsfachsschule, ab sofort die Aufgabenhilfe zu besuchen. Zusätzlich wurden Termine wegen Suchtproblemen bei den Sozialen Diensten vereinbart. Damit wir akzeptierten, ihn zu begleiten, musste er eine Vereinbarung mit den schärfsten Massnahme unterzeichnen:

  • legt die ausgefüllten Tagesrapporte sowie die Arbeitsbeschriebe täglich der Ausbildungsperson (am Schultag zusätzlich dem Lehrenden) zur Unterzeichnung vor und schickt diese in der folgenden Woche zusammen mit dem Wochenrapport an ‹Die Chance›.
  • kontaktiert am Ende des zweiten Monats regelmässig die Stiftung ‹Die Chance› mit den vorgedruckten Meldekarten.
  • legt die Schulprüfungen unaufgefordert der zuständigen Ausbildungsperson zur Unterzeichnung vor und schickt innert einer Woche eine Kopie an das Sekretariat.
  • besucht den angeordneten Nachhilfeunterricht, Stützkurs oder das Lernatelier, wenn die Schulleistungen ungenügend sind.
  • lässt den Schulordner am Ende eines Semesters von der Ausbildungsperson und von der gesetzlichen Vertretung unterschreiben und hält den Ordner zur Einsicht durch die Begleitperson bereit
  • schickt am Ende des Semesters sofort eine Zeugniskopie an das Sekretariat
  • falls die Begleitperson die Firma informieren muss, dass die Vereinbarungen nicht ein gehalten werden, so wird die fällige Lohnzahlung bis zum Widerruf auf einem Sperrkonto zurückbehalten.
  • der Bildungsbericht und die Zeugnisnoten werden zusammen mit der Begleitperson, Lernendem, Eltern und Ausbildner am Semesterende besprochen.

Schwierigkeiten im Betrieb oder in der Berufsschule müssen unverzüglich (vor einer definitiven Vertragsauflösung) der Stiftung ‹Die Chance› gemeldet und mit der Begleitperson besprochen werden.

Zusätzlich verpflichtete sich Paul bis zum Lehrabschluss in 11/2 Jahren:

  • Den Ausgang auf das Wochenende zu reduzieren.
  • Ab Sonntagmittag bis Freitag weder Alkohol noch Drogen zu konsumieren.
  • Das Kiffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und bis Ende 2007 einzustellen.
  • Sofort die Hilfe der Sozialen Dienste in Anspruch zu nehmen.
  • Auf Verlangen sich jederzeit bereit zu erklären, einen Alkohol-Test oder eine Urinprobe (UP) durchführen zu lassen.
  • Die angestrebten betrieblichen und schulischen Zielvorgaben zu erreichen.
  • Die Vereinbarungen lückenlos einzuhalten.

Bei Nichteinhaltung dieser Abmachungen kann das Ausbildungsverhältnis fristlos aufgelöst werden. Trotz mehrfachen Konsultationen des Ausbildungsberaters in der Firma, Gesprächen mit den Eltern und Paul konnte er sich nicht an diese Abmachungen halten und der Lehrvertrag wurde in der Folge aufgelöst.

‹Die Chance› fand für Paul anschliessend mit denselben Massnahmen einen neuen Ausbildungsplatz für die restliche Ausbildungsdauer von einem Jahr. Doch auch an der neuen Ausbildungsstelle hielt sich Paul – selbst nach mehrmaligen Ermahnungen – nur lückenhaft an die Abmachungen. Dennoch wollte er die Lehrabschlussprüfung (LAP) für Maurer hinter sich bringen. Er scheiterte knapp. In Zusammenarbeit mit dem Lehrbetrieb und Paul wurde beim Amt für Berufsbildung St.Gallen eine Anmeldung zur Wiederholung der Lehrabschlussprüfung in einem Jahr beantragt. Nach intensiver, zeitaufwändiger Begleitung wiederholte und bestand Paul im vergangenen Sommer das Qualitätsverfahren als Maurer mit der Gesamtnote 4,6.

Die Selbstkosten von ‹Die Chance› für diese 3-jährige Begleitung sind fast zehn mal so teuer wie diejenigen für einen durchschnittlichen Klienten von ‹Die Chance›; aber immer noch acht mal günstiger als die Kosten, welche bei einer Einweisung in eine Institution der öffentlichen Hand, wie z.B. dem Platanenhof, anfallen würden.

Jean-Pierre Dällenbach